Servicestelle Jugendarbeit

 

Seit dem 01.01.2006 gibt es im Landkreis Miesbach eine gemeinsame „Servicestelle Jugendarbeit“. In dieser Servicestelle arbeiten die kommunale Jugendpflegerin des Landkreises und der Kreisjugendring zusammen und erfüllen gemeinsam den gesetzlichen Aufgabenkatalog der §§ 11-14 SGB VIII. Auf der Grundlage einer Aufgabenverteilung innerhalb der „Servicestelle Jugendarbeit“ hat der Kreisjugendring im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften folgende Aufgaben wahrgenommen

 

Aufgaben der Servicestelle:

·         Vergabe vom Zuschüssen an Vereine und Verbände

·         Angebote und Förderung von Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von

          ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Jugendarbeit

·         Unterstützung der offenen Jugendarbeit

·         Bearbeitung und Ausstellung der Jugendleitercard

·         Jugendarbeit an Schulen

·         Jugendmedienarbeit

·         Anregung, Förderung und Durchführung von Ferienfreizeiten

·         Anregung und Durchführung von Maßnahmen der internationalen

          Jugendarbeit und Jugendbegegnung

·         Vermittlung und Verleih von Geräten und Ausrüstungsgegenständen für

          die Jugendarbeit 

·         Anregung, Unterstützung und ggf. Durchführung von Jugendveran -

          staltungen

·         Beratung und Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden in Fragen

          der Jugendarbeit

·         Jugendberatung und Jugendinformation

·         Angebote und Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugend -

          schutzes

·         Außerschulische Jugendbildung

·         Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit

·         Koordination der mit Jugendarbeit verbundenen Aufgaben der

          Jugendsozialarbeit  

·         Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe im Bereich der  

          Jugendarbeit

·         Mitwirkung an überörtlichen Fachtagungen der Berufsgruppe/ Teilnahme

          an Arbeitskreisen (Vernetzungsarbeit)

·         Unabhängige Beratung und Beteiligung im Jugendhilfeausschuss bei

          Fragestellungen aus dem Bereich der Jugendarbeit 

·         Betreuung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)

 

Explizite Aufgaben des Kreisjugendrings:

·         Trägerschaft für das FSJ

·         Führung der Geschäftstelle des KJR durch die Geschäftsführung

 

Explizite Aufgaben der Jugendpflegestelle:

·         Stabsstelle des Jugendamtsleiters

 


(C)2007 - alle Rechte vorbehalten. Kreisjugendring Miesbach.